Solaranlage

Für Liegenschaften

Die Zukunft gehört der erneuerbaren Energie. Mit einer Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach leisten Sie einen Beitrag zu Energie- und Klimawende.

Der grösste Ertrag kann durch die Solaranlagen-Besitzer durch den sogenannten Eigenverbrauch erzielt werden. Eigenverbrauch bedeutet, dass die Solar-Energie, die auf Ihrem Dach oder an Ihrer Fassade erzeugt wird, vor Ort selbst verbraucht wird. So haben die Produzenten günstigen Strom, bleiben dabei jedoch weiterhin am gwa-Stromnetz angeschlossen.

Vergütung Energie 2025

Die gwa vergütet Ihnen die physikalisch ins Netz eingespeiste Energie folgendermassen:

Die Vergütung erfolgt quartalsweise nach dem vom Bundesamt für Energie (BFE) veröffentlichten Referenz-Marktpreis der entsprechenden Technologie unter Berücksichtigung der festgelegten Minimalvergütungen.

Jahr 2025exkl. MwSt.exkl. MwSt.
Vergütungsansatz ProduktTechnologieVergütungMinimalvergütung*

R.30 PV

PV < 30 kW (Photovoltaik)

gemäss Referenz-Marktpreis BFE

4.60 Rp./kWh
R.150 PV mEVPV 30 kW bis 150 kW mit Eigenverbrauchgemäss Referenz-Marktpreis BFE0.00 Rp./kWh
R.150 PV oEVPV 30 kW bis 150 kW ohne Eigenverbrauchgemäss Referenz-Marktpreis BFE6.70 Rp./kWh
R.150 PV+PV > 150 kW bis 3 MWgemäss Referenz-Marktpreis BFEkeine

* Die Gemeindewerke Arth führen per 1. Januar 2025 eine Mindestvergütung für Rücklieferungen von Elektrizität aus erneuerbaren Energien ein, falls der BFE-Referenzmarktpreis darunter liegt. Bei der Höhe der Mindestvergütung orientieren sich die gwa am aktuellen Verordnungsentwurf des Bundesrates (vgl. Art. 12 Abs. 1bis EnV).
Link Referenz-Marktpreis BFE

Der Referenz-Marktpreis für Elektrizität aus Photovoltaik-, Wasserkraft-, Biomasse-, Windkraft- und Geothermieanlagen entspricht dem Durchschnitt der Preise, die an der Strombörse jeweils für den Folgetag für das Marktgebiet Schweiz festgesetzt werden, gewichtet nach der tatsächlichen viertelstündlichen Einspeisung der lastganggemessenen Anlagen der jeweiligen Technologie (vgl. Art. 15 Abs. 1 EnfV).

 

Sie als Produzent sind frei, den ökologischen Mehrwert ihrer Produktion zu Marktkonditionen zu verkaufen. Voraussetzung hierfür ist die Registrierung der Anlage bei der Pronovo und der Produktion im nationalen Herkunftsnachweissystem (HKN). Die Verantwortung für den Verkauf liegt beim Produzenten.

Die gwa übernehmen angebotene Herkunftsnachweise zum folgenden Ansatz:

Herkunftsnachweis
Photovoltaik


Vergütungsansatzexkl. MwSt.
Rücklieferung Sommer

1.50 Rp./kWh

Rücklieferung Winter2.50 Rp./kWh

Preisblatt Rücklieferung 2025

Die Rückliefervergütung besteht aus den Komponenten Energie und Herkunftsnachweis (HKN). Die gwa sind verpflichtet, die Energie abzunehmen und zu vergüten. Für Anlagen, die bei der Pronovo aufgenommen sind, werden zusätzlich auch die Herkunftsnachweis (HKN) für Solarstrom vergütet.

Es gelten die jeweils gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen der gwa und Ausführungsbestimmungen betreffend Elektrizitätsanschluss, Netznutzung und Elektrizitätslieferung.

Vergütung Energie 2024

Die gwa vergütet Ihnen die physikalisch ins Netz eingespeiste Energie folgendermassen:

Jahr 2024
Vergütungsansatz
Rücklieferung16.0017.51Rp./kWh


Sie als Produzent sind frei, den ökologischen Mehrwert ihrer Produktion zu Marktkonditionen zu verkaufen. Voraussetzung hierfür ist die Registrierung der Anlage und der Produktion im nationalen Herkunftsnachweissystem. Die Verantwortung für den Verkauf liegt beim Produzenten.

Die gwa übernehmen angebotene Herkunftsnachweise zum folgenden Ansatz:

Herkunftsnachweis
Photovoltaik
exkl. MwSt.inkl. MwSt.
Vergütungsansatz
Rücklieferung1.001.08Rp./kWh

Preisblatt Rücklieferung

Die Rückliefervergütung besteht aus den Komponenten Energie und Herkunftsnachweis (HKN). Die gwa sind verpflichtet, die Energie abzunehmen und zu vergüten. Die Abnahme und Vergütung mit HKN ist freiwillig.

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Die Zukunft beginnt heute

Der ZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher, um ihren selbst produzierten Strom vor Ort zu verbrauchen. Die gwa liefern den Reststrombedarf und vergüten den überschüssig produzierten Strom.
Bei einem ZEV treten alle teilnehmenden Endverbraucher gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als ein Kunde auf. Die interne Stromversorgung und Organisation ist Sache des ZEV. Die gwa unterstützen Sie gerne bei der Messung und Abrechnung Ihres Zusammenschluss zum Eigenverbrauch.

Voraussetzungen

  • Lokale Produktionsanlage
  • Die Produktionsleistung muss mindestens 10% der Anschlussleistung betragen
  • Verbrauch auf eigenen oder angrenzenden, zusammenhängenden Parzellen
  • Gemeinsamer Netzanschluss
  • Interne Messeinrichtungen unterliegen der Messgesetzgebung
  • ZEV ist verantwortlich für die interne Stromversorgung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen betreffend internem Strompreis
  • Bestehende Mieter haben das Anrecht in der Grundversorgung zu bleiben
  • Gründung 3 Monate im Voraus

ZEV Abrechnungsdienstleistungen

Die Organisation innerhalb der ZEV ist mit Aufwand verbunden und Sie müssen sicherstellen, dass den ZEV-Teilnehmern ihr jeweiliger Stromverbrauch korrekt in Rechnung gestellt wird. Sie entscheiden, wie viel Sie selber verwalten möchten bzw. was wir für Sie übernehmen sollen.

Merkblatt

Mit unserem Merkblatt helfen wir Ihnen Ihre eigene EEA zu planen und realisieren.

Merkblatt Anschluss EEA

ZEV Gründung

Um einen ZEV zu gründen, füllen Sie bitte den ZEV Antrag aus und schicken uns diesen mindestens 3 Monate im Voraus zu.

Ihr Kontakt

Werner Epp