Produktion mit Solaranlage
Für Liegenschaften
Die Zukunft gehört der erneuerbaren Energie. Mit einer Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach sind sie ein Unabhängiger Stromproduzent (USP) und leisten Sie einen Beitrag zu Energie- und Klimawende.
Der grösste Ertrag kann durch die Solaranlagen-Besitzer durch den sogenannten Eigenverbrauch erzielt werden. Eigenverbrauch bedeutet, dass die Solar-Energie, die auf Ihrem Dach oder an Ihrer Fassade erzeugt wird, vor Ort selbst verbraucht wird. So haben die Produzenten eigenen Strom, bleiben dabei jedoch weiterhin am gwa-Stromnetz angeschlossen welche die Ausgleichsenergie liefert.
Für die Abnahme der eigenen Energie gibt es verschiedene Gemeinschaftsmöglichkeiten.
Vergütung Energie 2025
Die gwa kauft und vergütet Ihnen die physikalisch ins Netz eingespeiste Energie folgendermassen:
Die Vergütung erfolgt quartalsweise nach dem vom Bundesamt für Energie (BFE) veröffentlichten Referenz-Marktpreis der entsprechenden Technologie unter Berücksichtigung der festgelegten Minimalvergütungen.
Jahr 2025 | exkl. MwSt. | exkl. MwSt. | |
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Vergütungsansatz Produkt | Technologie | Vergütung | Minimalvergütung* |
R.30 PV | PV < 30 kW (Photovoltaik) | gemäss Referenz-Marktpreis BFE | 4.60 Rp./kWh |
R.150 PV mEV | PV < 30 kW PV 30 kW bis 150 kW mit Eigenverbrauch | gemäss Referenz-Marktpreis BFE | 4.60 Rp./kWh 0.00 Rp./kWh |
R.150 PV oEV | PV 30 kW bis 150 kW ohne Eigenverbrauch | gemäss Referenz-Marktpreis BFE | 6.70 Rp./kWh |
R.150 PV+ | PV > 150 kW bis 3 MW | gemäss Referenz-Marktpreis BFE | keine |
* Die Gemeindewerke Arth führen per 1. Januar 2025 eine Mindestvergütung für Rücklieferungen von Elektrizität aus erneuerbaren Energien ein, falls der BFE-Referenzmarktpreis darunter liegt. Bei der Höhe der Mindestvergütung orientieren sich die gwa am aktuellen Verordnungsentwurf des Bundesrates (vgl. Art. 12 Abs. 1bis EnV).
Link Referenz-Marktpreis BFE
Der Referenz-Marktpreis für Elektrizität aus Photovoltaik-, Wasserkraft-, Biomasse-, Windkraft- und Geothermieanlagen entspricht dem Durchschnitt der Preise, die an der Strombörse jeweils für den Folgetag für das Marktgebiet Schweiz festgesetzt werden, gewichtet nach der tatsächlichen viertelstündlichen Einspeisung der lastganggemessenen Anlagen der jeweiligen Technologie (vgl. Art. 15 Abs. 1 EnfV).
Sie als Produzent sind frei, den ökologischen Mehrwert ihrer Produktion zu Marktkonditionen zu verkaufen. Voraussetzung hierfür ist die Registrierung der Anlage bei der Pronovo und der Produktion im nationalen Herkunftsnachweissystem (HKN). Die Verantwortung für den Verkauf liegt beim Produzenten.
Die gwa übernehmen angebotene Herkunftsnachweise zum folgenden Ansatz:
Herkunftsnachweis Photovoltaik | |
Vergütungsansatz | exkl. MwSt. |
Rücklieferung Sommer | 1.50 Rp./kWh |
Rücklieferung Winter | 2.50 Rp./kWh |
Die Rückliefervergütung besteht aus den Komponenten Energie und Herkunftsnachweis (HKN). Die gwa sind verpflichtet, die Energie abzunehmen und zu vergüten. Für Anlagen, die bei der Pronovo aufgenommen sind, werden zusätzlich auch die Herkunftsnachweis (HKN) für Solarstrom vergütet.
Es gelten die jeweils gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen der gwa und Ausführungsbestimmungen betreffend Elektrizitätsanschluss, Netznutzung und Elektrizitätslieferung.
Vergütung Energie 2024
Die gwa vergütet Ihnen die physikalisch ins Netz eingespeiste Energie folgendermassen:
Jahr 2024 | |||
Vergütungsansatz | |||
Rücklieferung | 16.00 | 17.51 | Rp./kWh |
Sie als Produzent sind frei, den ökologischen Mehrwert ihrer Produktion zu Marktkonditionen zu verkaufen. Voraussetzung hierfür ist die Registrierung der Anlage und der Produktion im nationalen Herkunftsnachweissystem. Die Verantwortung für den Verkauf liegt beim Produzenten.
Die gwa übernehmen angebotene Herkunftsnachweise zum folgenden Ansatz:
Herkunftsnachweis Photovoltaik | exkl. MwSt. | inkl. MwSt. | |
Vergütungsansatz | |||
Rücklieferung | 1.00 | 1.08 | Rp./kWh |
Die Rückliefervergütung besteht aus den Komponenten Energie und Herkunftsnachweis (HKN). Die gwa sind verpflichtet, die Energie abzunehmen und zu vergüten. Die Abnahme und Vergütung mit HKN ist freiwillig.