Installationen kontrollieren

Für Liegenschaften

Strom ist nützlich und praktisch. Jedoch kann er auch gefährlich sein, wenn er unsachgemäss verwendet wird oder in fehlerhaften oder beschädigten Installationen fliesst.

Ihre Sicherheit ist uns wichtig

Um den Personen- und Sachenschutz zu gewährleisten und mögliche Sicherheitsmängel zu erkennen, sind die elektrischen Installationen gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsverordnung (NIV) periodisch durch ein unabhängiges Kontrollorgan überprüfen zu lassen.

Vorgehen

  • Gemäss NIV müssen Sie als Eigentümer Ihre elektrischen Anlagen nach Installationsarbeiten überprüfen lassen und gegenüber gwa den gefahrenlosen Zustand der Installation mit dem Sicherheitsnachweis bescheinigen. Allerdings auch ohne Änderung muss Ihre elektrische Anlage periodisch überprüft werden- Sobald eine solche Überprüfung fällig ist, werden wir Sie mit einem entsprechenden Schreiben darauf hinweisen.

    Information für Eigentümer elektrischer Installationen

  • Die Netzbetreiberin (gwa) hat den gesetzlichen Auftrag der Registerführung. Wir fordern Sie als Eigentümer zu gegeben Zeitpunkt auf, Ihre Anlagen überprüfen zu lassen und den Sicherheitsnachweis zu erbringen.

    Die gwa führen Stichproben durch.

  • Berechtigt zur Kontrolle elektrischer Installationen sind unabhängige Kontrollorgane.

    Verzeichnisliste unabhängige Kontrollorgane in der Region

    Link: Verzeichnis unabhängige Kontrollorgane

  • Wer Installationen erstellt, ändert oder in Stand hält sowie elektrische Erzeugnisse an Installationen anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht oder ändert, benötigt gemäss Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats.

  • Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen.

Ihr Kontakt

Werner Epp