Strom einfach teilen

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)

Energiegemeinschaften

Sie produzieren selbst grünen Strom oder möchten auch ohne eigene Solaranlage 100% Ökostrom beziehen? Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist genau das Richtige für Sie! Jeder kann teilnehmen – egal, ob Privatperson, KMU oder öffentliche Verwaltung.

Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht es Ihnen, gemeinsam mit anderen in Ihrer Region nachhaltigen Strom über Grundstücksgrenzen hinweg zu erzeugen und zu nutzen. Sowohl Erzeuger als auch Verbraucher profitieren dabei von vorteilhaften Strompreisen.

Die Zukunft der Energie ist lokal – finden Sie jetzt Ihr perfektes LEG-Match!

Sie möchten sich an einer LEG beteiligen oder eine neue LEG gründen, suchen aber noch die passenden Teilnehmenden? Mit unserer Matching-Plattform finden Interessierte unkompliziert den Weg in eine passende LEG. LEG-Betreiber profitieren zudem von digitalen Funktionen zur einfachen Verwaltung.

Geben Sie Ihre Adresse ein und finden Sie Ihr perfektes Match!

Wie funktioniert eine LEG?

Stellen Sie sich vor, Sie beziehen Ihren Strom direkt von den Solaranlagen im Quartier. Genau das wird ab dem 1. Januar 2026 möglich: Mit einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) können Sie Teil einer Energiegemeinschaft in Ihrer Gemeinde werden und lokal produzierten Strom direkt mit anderen teilen oder nutzen.

Eine LEG bringt lokale Produzenten und Verbraucher von Solarstrom zusammen und leistet damit einen aktiven Beitrag zur Energiewende. Alle grundversorgten Kunden im Netzgebiet können von dieser Form der gemeinschaftlichen Stromnutzung profitieren und sich einer LEG anschliessen.

Solarstrom-Produzenten – etwa der lokale Gewerbebetrieb, das Schulhaus oder Privatpersonen – liefern ihren nachhaltig erzeugten Strom den Nachbarn. Als Teil einer LEG erhalten Sie als Verbraucher unkomplizierten Zugang zu diesem regionalen Strom. Und falls die Sonne mal nicht scheint, wird Ihre Versorgung wie gewohnt durch die gwa sichergestellt.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um eine LEG gründen zu können?

  • Die initialen Mitglieder einer LEG müssen mindestens eine Anlage zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, wie z.B. eine Solaranlage, bereitstellen Ausserdem muss die LEG eine Mindestgrösse von 5% an Erzeugungsleistung im Verhältnis zur Anschlussleistung aufweisen.

    Das Verhältnis von Produktionsleistung zur Anschlussleistung ermittelt sich gemäss der folgenden Formel: 

    Verhältnis = Produktionsleitung/Anschlussleistung LEG Verbraucher x 100%

  • Um rechtlich agieren zu können, benötigt die LEG eine einfache Gesellschaft. Dafür braucht es einen Gesellschaftsvertrag sowie einen Vertreter nach aussen, der die Gesellschaft rechtsverbindlich repräsentiert.

  • Eine LEG kann nur durch die Zusammenarbeit von mindestens zwei Mitgliedern ins Leben gerufen werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Mitglieder Privatpersonen oder Unternehmen sind.

  • Nur durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern kann der innerhalb der LEG erzeugte Strom präzise gemessen und abgerechnet werden. Dies ist in den gwa erfüllt.

Alles, was Ihre LEG braucht – einfach, sicher, komplett

Von der Planung über die Umsetzung bis hin zum Betrieb – wir bieten Ihnen alles, was Sie für eine erfolgreiche Lokale Energiegemeinschaft benötigen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und geniessen Sie die Vorteile unserer umfassenden Dienstleistungen.

Planung

Wir begleiten Sie von Anfang an. Wir prüfen die Grundlagen für Ihre LEG, entwickeln gemeinsam einen rechtlich, technisch und wirtschaftlich tragfähigen Plan und liefern Ihnen alle Unterlagen, die Sie für den Start benötigen.

Umsetzung

Wir setzen gemeinsam um. Von der Gründung über die technische Integration bis zur Einrichtung der Abrechnung – wir stehen LEG-Vertreter und Teilnehmer zur Seite und sorgen für einen reibungslosen Start Ihrer LEG.

Betrieb

Auch im laufenden Betrieb lassen wir Sie nicht allein. Wir über-nehmen alle administrativen Aufgaben, sorgen für eine transparente Abrechnung, unterstützen Sie mit Monitoring, bei Mutationen und bei allen Fragen rund um Ihre LEG.

Weitere Informationen zu unseren Leistungen und Preisen:

Ihre Vorteile einer LEG

Strom kaufen

  • Lokal produzieren, fair beziehen
    Sie nutzen Strom, der direkt Vorort produziert wird.
  • Solarstrom – mit oder ohne eigene Anlage
    Profitieren Sie von Solarstrom aus der Nachbarschaft, ohne Investition oder eigenes Dach.
  • Flexibel bleiben
    Sie können Ihre LEG wechseln – ideal auch für Mieter:innen.
  • Klimafreundlich handeln
    Reduzieren Sie Ihren CO₂-Fussabdruck ganz einfach durch den Bezug von erneuerbarer Energie aus Ihrer Gemeinde.
  • Energiewende aktiv mitgestalten
    Durch Ihre Teilnahme unterstützen Sie die Energiestrategie 2050.

Strom verkaufen

  • Mehr aus Ihrer PV-Anlage herausholen
    Statt ins Netz einzuspeisen, verkaufen Sie Ihren Strom direkt den anderen LEG-Teilnehmenden.
  • Eigenverbrauch optimieren
    Erhöhen Sie ihren Eigenverbrauchsanteil, in dem Sie möglichst viel produzierten Strom LEG-intern nutzen.
  • Strom für die Gemeinschaft bereitstellen
    Versorgen Sie die Nachbarschaft mit ökologischem Strom.
  • Lokal handeln, global wirken
    Ihr Beitrag bleibt in der Region und stärkt gleichzeitig das nationale Ziel einer nachhaltigen Stromversorgung.

FAQ: Die häufigsten Fragen und Antworten zu LEG

  • Die Gründung einer LEG kann ab sofort über die Matching-Plattform mit einem Klick auf «LEG gründen» beantragt werden. Die Prüfung und offizielle Genehmigung sind ab dem 7. Januar 2026 möglich. Nach erfolgter Genehmigung ist für die Einrichtung der LEG ein Zeitraum von bis zu drei Monaten vorgesehen. Die Aktivierung erfolgt jeweils zum Monatsbeginn. Der operative Betrieb einer LEG kann somit voraussichtlich frühestens Anfang April 2026 aufgenommen werden.

  • Bevor Sie eine LEG gründen, sollten Sie folgende Fragen klären:

    • Eine LEG ist dann sinnvoll, wenn einzelne Teilnehmende bereits jetzt überschüssigen Strom produzieren. Wie viel Strom wird derzeit über Photovoltaik-Anlagen und andere erneuerbare Energiequellen produziert? Kennen Sie eine Person mit einer PV-Anlage? Kommen in nächster Zeit PV-Erzeugungsanlagen dazu? Wer könnte mögliche Teilnehmende der LEG sein? Denken Sie daran, dass z.B. auch e-Ladestationen oder Stromspeicher bei einer LEG dabei sein können.
    • Passen Stromproduktion und Stromverbrauch zusammen? Innerhalb der LEG sollte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Stromproduzenten und -verbrauchenden bezüglich der Strommenge in kWh bestehen.
  • Für die Gründung einer LEG ist es entscheidend zu wissen, an welcher Trafostation bzw. an welchem Strang im Umspannwerk die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hängen. Auskunft dazu liefert Ihnen Ihr Energieversorger.

    Sie können diese Information auf unserer Matching-Plattform am Anfang dieser Seite einholen anfragen.

    Falls Sie nicht im Netzgebiet von gwa liegen, können Sie diese Informationen bei Ihrem Energieversorger anfragen.

  • Ein Smart-Meter ist ein elektronischer Stromzähler. Das besondere an einem Smart-Meter ist, dass er im Viertelstunden-Takt den tatsächlichen Verbrauch bzw. die Produktion misst und speichert. Dies ist wichtig, weil in einer LEG die Erzeugung zeitgenau dem Verbrauch zugeordnet wird. Diese Bilanzierung, im Fachjargon „clearing“ genannt, übernimmt der Energieversorger.

    Sollten Sie bis jetzt keinen Smart-Meter haben, können Sie den Tausch bei Ihrem Energieversorger kontaktieren.

  • Das Verhältnis von Produktionsleistung zur Anschlussleistung ermittelt gwa gemäss folgender Formel: Verhältnis = Summe der Produktionsleistungen (PV-Anlagen) / Summe aller Anschlussleistung der LEG Teilnehmer

    Details zur Leistungsberechnung sind in der Branchenempfehlung des VSE «Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)» beschrieben.

  • gwa ermittelt die Bezüge sowie die Rückspeisungen der einzelnen LEG Teilnehmer für jede Viertelstunde. Die Energie, die in die LEG eingespeist wurde, wird anschliessend proportional im Verhältnis der Bezüge aus dem Netz auf die einzelnen LEG Teilnehmer verteilt.

  • Die Tarifgestaltung innerhalb einer LEG ist grundsätzlich frei wählbar. Es gibt keine regulatorischen Vorgaben für die Preisbildung. Möglich sind z. B. fixe kWh-Tarife, Flatrates oder dynamische Preismodelle. Welches Modell sinnvoll ist, hängt von den Zielen und der Zusammensetzung der Gemeinschaft ab. Wir beraten Sie gerne bei der Wahl eines geeigneten Tarifmodells und unterstützen bei der transparenten Kommunikation gegenüber den Teilnehmenden.

  • Sowohl ZEV als auch vZEV können Bestandteil einer LEG sein. In diesem Fall stellt der jeweilige Zusammenschluss den innerhalb des ZEV erzeugten und nicht selbst genutzten Strom der LEG zur Verfügung. Bei der Einbindung eines ZEV in eine LEG wird für die Abrechnung ausschliesslich der über den Hauptzähler gemessene Verbrauch berücksichtigt, der durch das Smart-Meter-System erfasst wird.

  • Basis Leistung
    Einrichten der Teilnehmer und Anlagen und Datenschnittstelle pro Zähler CHF 80.00 (min. 320.00)
    Bilanzierung und Zurverfügungstellung der Messdatenreihen CHF 4.00/Mt.
    Wird dem LEG Betreiber in Rechnung gestellt.

    Optionale LEG Abrechnungs Dienstleistung
    Die gwa bietet die Abrechnungs- und Inkasso-Dienstleistung für den LEG Strom an.
    Pro LEG Zähler CHF 3.00/Mt welches dem LEG Betreiber in Rechnung gestellt wird. 


    gemäss LEG Preisblatt

Ihr Kontakt

Werner Epp