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Die Zukunft beginnt heute

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV/vZEV)

Energiegemeinschaften

Eigenverbrauch in der Liegenschaft

Der ZEV/vZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher, um ihren selbst produzierten Strom vor Ort zu verbrauchen. Die gwa liefern den Reststrombedarf und vergüten den überschüssig produzierten Strom. 
Bei einem ZEV/vZEV treten alle teilnehmenden Endverbraucher gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als ein Kunde auf. Die interne Stromversorgung und Organisation ist Sache des ZEV. Die gwa unterstützen Sie gerne bei der Messung und Abrechnung Ihres Zusammenschluss zum Eigenverbrauch.

Voraussetzungen

Lokale Produktionsanlage

Die Produktionsleistung muss mindestens 10% der Anschlussleistung betragen

Verbrauch auf eigenen oder angrenzenden, zusammenhängenden Parzellen

Gemeinsamer Netzanschluss

Interne Messeinrichtungen unterliegen der Messgesetzgebung

ZEV ist verantwortlich für die interne Stromversorgung

Rechtliche Rahmenbedingungen betreffend internem Strompreis

Bestehende Mieter haben das Anrecht in der Grundversorgung zu bleiben

Gründung 3 Monate im Voraus

ZEV Gründung

Um einen ZEV zu gründen, füllen Sie bitte den ZEV Antrag aus und schicken uns diesen mindestens 3 Monate im Voraus zu.
 

ZEV Antrag

Anhang 1 – Verbrauchsstätten ZEV

Anhang 2 – Bevollmächtigter Vertreter ZEV

AGB ZEV

ZEV Abrechnungsdienstleistungen

Die Organisation innerhalb der ZEV ist mit Aufwand verbunden und Sie müssen sicherstellen, dass den ZEV-Teilnehmern ihr jeweiliger Stromverbrauch korrekt in Rechnung gestellt wird. Sie entscheiden, wie viel Sie selber verwalten möchten bzw. was wir für Sie übernehmen sollen.
 

ZEV Abrechnungsdienstleistungen

ZEV Preisblatt

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistung ZEV

Merkblatt

Mit unserem Merkblatt helfen wir Ihnen Ihre eigene EEA zu planen und realisieren.

Merkblatt Anschluss EEA

Ihr Kontakt

Werner Epp