
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Energiegemeinschaften
Eigenverbrauch in der Liegenschaft
Der ZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher, um ihren selbst produzierten Strom vor Ort zu verbrauchen. Die gwa liefern den Reststrombedarf und vergüten den überschüssig produzierten Strom.
Bei einem ZEV treten alle teilnehmenden Endverbraucher gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als ein Kunde auf. Die interne Stromversorgung und Organisation ist Sache des ZEV. Die gwa unterstützen Sie gerne bei der Messung und Abrechnung Ihres Zusammenschluss zum Eigenverbrauch.
Voraussetzungen
- Lokale Produktionsanlage
- Die Produktionsleistung muss mindestens 10% der Anschlussleistung betragen
- Verbrauch auf eigenen oder angrenzenden, zusammenhängenden Parzellen
- Gemeinsamer Netzanschluss
- Interne Messeinrichtungen unterliegen der Messgesetzgebung
- ZEV ist verantwortlich für die interne Stromversorgung
- Rechtliche Rahmenbedingungen betreffend internem Strompreis
- Bestehende Mieter haben das Anrecht in der Grundversorgung zu bleiben
- Gründung 3 Monate im Voraus
ZEV Abrechnungsdienstleistungen
Die Organisation innerhalb der ZEV ist mit Aufwand verbunden und Sie müssen sicherstellen, dass den ZEV-Teilnehmern ihr jeweiliger Stromverbrauch korrekt in Rechnung gestellt wird. Sie entscheiden, wie viel Sie selber verwalten möchten bzw. was wir für Sie übernehmen sollen.
Merkblatt
Mit unserem Merkblatt helfen wir Ihnen Ihre eigene EEA zu planen und realisieren.
ZEV Gründung
Um einen ZEV zu gründen, füllen Sie bitte den ZEV Antrag aus und schicken uns diesen mindestens 3 Monate im Voraus zu.