
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)
Energiegemeinschaften
Sie produzieren selbst grünen Strom oder möchten auch ohne eigene Solaranlage 100% Ökostrom beziehen? Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist genau das Richtige für Sie! Jeder kann teilnehmen – egal, ob Privatperson, KMU oder öffentliche Verwaltung.
Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht es Ihnen, gemeinsam mit anderen in Ihrer Region nachhaltigen Strom über Grundstücksgrenzen hinweg zu erzeugen und zu nutzen. Sowohl Erzeuger als auch Verbraucher profitieren dabei von vorteilhaften Strompreisen.
Wie funktioniert eine LEG?

Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion und Nutzung von Energie innerhalb des Versorgungsgebiet der gwa. Innerhalb einer LEG können die Mitglieder gemeinsam Energie erzeugen, speichern, nutzen und überschüssigen Strom in das Netz der gwa einspeisen.
Im Fokus einer LEG stehen erneuerbare Energieträger und die Zusammenarbeit innerhalb der Region, sodass alle Mitglieder von 100 % lokalem, grünem Strom profitieren können.
Der erzeugte Strom einer LEG deckt nicht den gesamten Jahresverbrauch aller Mitglieder, und die gwa liefern die restliche benötigte Energie. So bleibt die Versorgung jederzeit gesichert, während die Teilnahme an der LEG zu einer nachhaltigeren Stromversorgung beiträgt.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um eine LEG gründen zu können?
-
Die initialen Mitglieder einer LEG müssen mindestens eine Anlage zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, wie z.B. eine Solaranlage, bereitstellen Ausserdem muss die LEG eine Mindestgrösse von 5% an Erzeugungsleistung im Verhältnis zur Anschlussleistung aufweisen.
Das Verhältnis von Produktionsleistung zur Anschlussleistung ermittelt sich gemäss der folgenden Formel:
Verhältnis = Produktionsleitung/Anschlussleistung LEG Verbraucher x 100%
-
Um rechtlich agieren zu können, benötigt die LEG eine einfache Gesellschaft. Dafür braucht es einen Gesellschaftsvertrag sowie einen Vertreter nach aussen, der die Gesellschaft rechtsverbindlich repräsentiert.
-
Eine LEG kann nur durch die Zusammenarbeit von mindestens zwei Mitgliedern ins Leben gerufen werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Mitglieder Privatpersonen oder Unternehmen sind.
-
Nur durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern kann der innerhalb der LEG erzeugte Strom präzise gemessen und abgerechnet werden. Dies ist in den gwa erfüllt.
Ab wann gibt es LEG?

Am 19. Februar 2025 hat der Bundesrat das zweite Verordnungspaket verabschiedet, in welcher die rechtlichen Rahmenbedingungen der LEG festgelegt wurden.
Die erste Anmeldung einer LEG ist ab dem 1. Januar 2026 möglich, sofern die regulatorischen Anforderungen erfüllt sind und genügend interessierte Teilnehmende gefunden wurden.
Sind Sie daran interessiert, Teil einer LEG zu werden und aktiv die lokale Energiezukunft mitzugestalten? Dann können Sie sich bereits jetzt unverbindlich registrieren. Sobald alle Voraussetzungen gegeben sind, informieren wir Sie umgehend und begleiten Sie bei den weiteren Schritten.
Unverbindliche Registrierung LEG
Registrieren Sie sich noch heute unverbindlich. Sobald es so weit ist, werden wir Ihnen ein Angebot zur Teilnahme an einer LEG vermitteln.
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihr Anliegen ist bei uns angekommen. Wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden.