
Pressemitteilung zu der Einspeisevergütung für das Jahr 2025
Der Gemeinderat Arth hat die Einspeisevergütung für 2025 festgelegt.
In dem angefügten Dokument finden Sie die Vergütungs-Tarife für das Jahr 2025.
Die Gemeindewerke Arth führen per 1. Januar 2025 eine Mindestvergütung für Rücklieferungen von Elektrizität aus erneuerbaren Energien ein, falls der BFE-Referenzmarktpreis darunter liegt. Bei der Höhe der Mindestvergütung orientieren sich die gwa am aktuellen Verordnungsentwurf des Bundesrates (vgl. Art. 12 Abs. 1bis EnV).
Die Rücklieferprodukte "R" 2025 wurden veröffentlicht: